2006

Sexismus, entgleiste Rhetorik und gravierende Datenschutzmängel – der ReferentInnenrat der Humboldt-Universität zu Berlin warnt vor der Nutzung des Internet-Netzwerks „StudiVZ“!

Pressemitteilung vom 24. November 2006

Das „Studiverzeichnis“ (StudiVZ) ist eine kostenlose Internetplattform,
über die sich Studierende vernetzen, Kontakte knüpfen und Informationen
austauschen sollen. Jedoch wird das StudiVZ seit längerem von Skandalen
begleitet: Die Gefährdung des Datenschutzes, Verwendung
nationalsozialistischer Symbole und Rhetorik durch einen der Betreiber,
Zensur kritischer Kommentare und nun die Duldung sexistischer
Gruppierungen.
Der ReferentInnenrat ruft alle Studierenden auf, sich nicht am StudiVZ zu
beteiligen!

Das StudiVZ wurde von den zwei Studenten gegründet und größter Investor
ist die Holtzbrinck Ventures GmbH. Zuletzt konnte das Unternehmen
„StudiVZ“ die millionste Registrierung verkünden. Nichts desto trotz ist
die Internetplattform seit geraumer Zeit Ziel massiver Kritik.

Eines der gravierendsten Probleme des StudiVZ ist grundsätzlich die
Missachtung des Datenschutzes und die mangelnde Datensicherheit: Um
möglichst informative Profile der NutzerInnen zu gewährleisten und die
Werbung auf der Homepage zielgruppen-spezifisch anzupassen, sind
Schutzoptionen für private Informationen standardmäßig deaktiviert.
Besucht ein/e User/in die Seite einer/s anderen, wird dies außerdem
aufgezeichnet und angezeigt.

Selbst als privat gekennzeichnete Bilder einer/s User/in werden auf einem
ungeschützten Server hinterlegt. Der Zugriff für fremde Personen ist ohne
Weiteres durch die Eingabe der URL möglich. Der Datenschutz und die
Datensicherheit bei StudiVZ sind vollkommen mangelhaft und jede/r
Studierende gibt persönliche Daten einem nicht erkennbaren Personenkreis
preis.

Für Wirbel sorgte außerdem eine online gestellte Party-Einladung einer der
Betreiber, die mit einem umformulierten Slogan des „Völkischen
Beobachters“  warb und mithilfe nationalsozialistischer Rhetorik zur Feier
der Erfolge des StudiVZ aufrief. Dies ist mehr als eine geschmacklose
Entgleisung, sondern eine absolut inakzeptable und verharmlosende Nutzung
nationalsozialistischer Symbolik und Rhetorik.

Vor einigen Tagen wurde nun außerdem bekannt, dass das StudiVZ eine
sexistische Gruppierung von mehr als 800 Männern, die die Datenschutz- und
Persönlichkeitsrechte von Frauen massiv missachtet, nicht nur geduldet,
sondern auch persönlich unterstützt hat: Eine „nur für Männer“ gegründete
Gruppe suchte Fotos von Studentinnen zusammen, um eine monatliche „Miss“
zu wählen, die dann gemeinsam aufgesucht werden sollte. Es wurden gezielt
private Daten von Studentinnen gesammelt und veröffentlicht – darunter den
vollen Namen, Studienort und die Adresse.

Diese Gruppierung wurde nicht nur, trotz einiger Beschwerden anderer
NutzerInnen, von den Betreibern geduldet. Einige Mitarbeiter waren gar
aktives Mitglied oder baten gar um eine Aufnahme in die Gruppe. Wie nun
weiter verfahren wird, scheint unklar.

„Die Betreiber des StudiVZ scheinen sich weder an Datenmissbrauch noch an
frauenfeindlichen Aktivitäten einiger Mitglieder zu stören“, kommentiert
Rebecca Brückmann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des
ReferentInnenrats. „Auch StudiVZ-kritische Kommentare auf der Homepage
wurden schlicht gelöscht.“

Der ReferentInnenrat verurteilt die Geschäftsmethoden des StudiVZ, die
Mißachtung der Datenschutz- und Persönlickeitsrechte sowie die Duldung
sexistischer Gruppierungen. Wir fordern alle Studierenden zur Meidung des
StudiVZ auf.

Geplante Zusammenlegung des Bereichs Wissenschaft und Kultur mit dem Bereich Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Berliner Senats

Pressemitteilung vom 2. November 2006

Der RefRat der HU stellt sich gegen eine Zusammenlegung der
Bereiche und fordert, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kultur als
eigenständiges Ressort erhalten bleibt.

"Für uns als Studierendenvertretung würde damit noch eine weitere
Schwächung in den Möglichkeiten der hochschulpolitischen Einflussnahme
verbunden sein", so René Held vom hochschulpolitischen Referat. "Zum
anderen verdeutlichen solche Pläne, dass Bildung nun endgültig zu einer
Ware wird. Aber vielleicht sollte der RefRat auch nur mal über eine Fusion
mit dem BDI nachdenken!"

Der AStA FU und der RefRat verurteilen die Polizeigewalt im Anschluss an eine studentische Vollversammlung an der FU

Gemeinsame Pressemitteilung des AstA der Freien Universität Berlin und des
ReferentInnenrats der Humboldt-Universität zu Berlin vom 19. Juli 2006


Am Montag, den 17. Juni fand an der Freien Universität Berlin (FU) eine
studentische Vollversammlung (VV) im Rahmen eines Aktionstages für freie
Bildung und gegen Studiengebühren statt. Am Ende der VV beschlossen rund
40 Studierende eine Spontandemonstration zum Universitätspräsidium
durchzuführen, denn Präsident Lenzen gilt als Befürworter von
Studiengebühren. Er gehört zu den vehementesten Verfechtern eines
hierarchisch gegliederten Hochschulsystems. Eine solche auf Wettbewerb
ausgerichtete Hochschullandschaft hat wenige Eliteuniversitäten auf der
einen Seite und katastrophal ausgestattete Massenuniversitäten auf der
anderen Seite zur Folge.

Die kleine Protestaktion wurde durch ein massives Polizeiaufgebot von etwa
20 Polizeifahrzeugen begleitet. Dennoch konnte sie friedlich und ohne
Zwischenfälle zu Ende geführt werden. Als sich die meisten TeilnehmerInnen
bereits auf dem Weg nach Hause bzw. in ihre Seminare befanden, drangen
Polizeikräfte in das wenige hundert Meter entfernte Hauptgebäude der
Universität ein. Eine Person, die nach Aussage der beteiligten BeamtInnen
an der Demonstration teilgenommen haben soll, wurde zu Boden gerissen und
unter Gewaltanwendung aus dem Gebäude geholt. Studierende und Beschäftigte
der Universität, die diesen Übergriff bemerkten, versuchten deeskalierend
auf die beteiligten BeamtInnen einzuwirken. Die überfordert wirkenden
Einsatzkräfte reagierten beleidigend und verhafteten willkürlich eine
weitere anwesende Studentin. Die beiden Studierenden befinden sich
mitlerweile wieder in Freiheit und mussten sich auf Grund der
polizeilichen Gewaltanwendung in ärzliche Behandlung begeben. Wie eine
Anfrage an die Universitätsleitung und den Sicherheitsdienst der
Unversität ergab, waren diese von dem Polizeieinsatz nicht informiert.

"Wir haben das Gefühl, dass es sich bei dieser Repression um eine
Quotenverhaftung handelte, die ein völlig überdimensioniertes
Polizeiaufgebot im friedlichen Dahlem rechfertigen sollte. Es ist nicht
hinnehmbar, dass Hochschulangehörige mitlerweile selbst auf dem Campus
ohne erkennbaren Grund gewaltsam angegriffen und verhaftet werden. Der
AStA FU prüft derzeit rechtliche Schritte gegen den Polizeieinsatz", so
Björn Kietzmann, Hochschulpolitischer Referent im AStA FU.

"Auch wir sind bestürzt angesichts der massiven Einschüchterungsversuche
gegenüber Studierenden, die Protest offensichtlich im Keim ersticken
sollen," erklärte Tobias Becker vom ReferentInnenrat der Humboldt
Universität. "Gerade im Hinblick auf mögliche größere Proteste gegen
soziale Selektion im Bildungsbereich, z.B. im Zusammenhang mit den
Studiengebührenplänen des neuen Senats, lässt ein solches Auftreten der
Polizei nichts Gutes erahnen. Wir hoffen, dass sich auch zukünftig
SchülerInnen und Studierende durch solche staatlichen
Eskalationsstrategien nicht davon abhalten lassen, ihre Meinung frei zu
äußern", so Becker.

Resolution des 14. Studierendenparlaments der Humboldt-Universität zu Berlin: Das Studierendenparlament verurteilt die Installation „Der Moderne Buchdruck“ auf dem Bebelplatz

Pressemitteilung vom 17. Juli 2006

Mit großer Mehrheit verabschiedete das 14. Studierendenparlament (StuPa)
der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) folgende Resolution:

Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin verurteilt
die Installation „Der Moderne Buchdruck“ auf dem der HU gegenüberliegenden
Bebelplatz. Außerdem kritisiert das StuPa die nationalistische und
sexistische Kampagne, in der die Installation eingebettet ist. Der Platz
befindet sich in räumlicher und historischer Nähe zur HU und ihrer
Studierendenschaft – daher ist es dem Studierendenparlament wichtig, eine
studentische Perspektive einzubringen.

Auf dem Bebelplatz verbrannten Studentender Friedrichs-Wilhelm-Universität
(der heutigen HU) am 10. Mai 1933 unter musikalischer Begleitung von SA-
und SS-Kapellen über 20.000 Bücher. Die Installation “Der moderne
Buchdruck” ist Teil der Kampagne “Deutschland – Land der Ideen”. Das
plakativ überdimensionale Plastikgebilde, einen Stapel Bücher “großer
deutscher” AutorInnen nachstellend, benutzt den Platz der deutschen
Bücherverbrennung für eine positive Wendung und Nutzung der Geschichte und
zwingt ihn in die kapitalistische Verwertungslogik ein. Mit Sorge
betrachten wir einen zunehmend unreflektierten Umgang mit (deutscher)
Geschichte und deren Vereinnahmung zur Schaffung eines positiven
Deutschlandbildes zur Verbesserung des Investitionsklimas.

Wurde der Bebelplatz bereits mit dem Bau der Tiefgarage
ideologisch  entproblematisiert, setztder “Walk of Ideas” diesen
Vorgang fort und deutet die Geschichte weiter für ein positives
Deutschlandbild um. Da wundert es nicht,  dass zur Zeit eine
weitere Kampagne den Platz völlig vereinnahmt. Dort stehen nun
zusätzlich 142 "fröhliche Buddy Bären" im Kreis  und erwecken
den Eindruck, die Bücherverbrennung (die in der Mitte stattfand)
nachträglich erneut zu zelebrieren.

Auf dem Werbetext neben der Installation „Der moderne Buchdruck“ wird mit
üblicher Differenzierung zwischen Deutschen und Nazis zwar der
Nationalsozialismus und die Bücherverbrennung erwähnt. Ein Hinweis auf das
in der Mitte des Bebelplatzes befindliche unscheinbare Denkmal finden sich
nicht. Auch wird der Nationalsozialismus als ein anonymes, von außen
kommendes Phänomen beschrieben, das in dem Nichts verschwand, welches es
scheinbar hervorbrachte. In dieser isolierten und ahistorischen
Betrachtung des NS werden Anknüpfpunkte und Kontinuitäten des NS in die
Zeit vor 1933 bzw. ab 1945 bis ins jetzt hinein bewusst ausgeblendet.
Ohnehin sind Orte, die zum Nachdenken und Erinnern anregen in Berlin eine
Seltenheit.

Bezeichnend für den unreflektierten Umgang mit Geschichte ist ebenfalls
die muntere Vereinnahmung aller möglichen AutorInnen, die in deutscher
Sprache publizierten oder zufällig als der deutschen Nation zugehörig
gezählt werden. Dabei wird die Berühmtheit der AutorInnen stärker
gewichtet, als deren politische Ansichten und publizierte Inhalte. Diese
willkürliche Zusammenstellung führt dazu, dass sich beispielsweise der
antisemitische Martin Luther neben der jüdischen Philosophin Hannah
Arendt, die vor den
NationalsozialistInnen ins Exil flüchtete, findet. Deutschlandkritiker und
Emigranten wie Bertolt Brecht, Heinrich Heine und Karl Marx werden mit
National-Ikonen wie Wolfgang Goethe und Imanuel Kant in eine Reihe
(auf-)gestellt und für eine modern(isiert)e Pro-Deutschland-Ideologie
instrumentalisiert. Unter den gefeierten AutorInnen finden sich indes nur
wenige Frauen.

Die Kampagne “ Land der Ideen” ist nur eine der kapitalistischen
“Hurra”Kampagnen, die von der Bundesregierung und Wirtschaft inszeniert
und von den meisten Deutschen dankbar rezipiert werden. Neben dem ”Walk of
Ideas” beinhaltet sie weitere Aktionen wie den “Fanclub Deuschland”, die
Prämierung von “365 Orten”, einen Medienservice, der Artikel über
Deutschland selektiv zusammenstellt, und eine Investitionskampagne im
Ausland. Letztere zeigt Claudia Schiffer nackt, nur in eine
Deutschlandflagge gehüllt, mit Slogans, wie “invest in Germany, boys” oder
“follow your instinkt”. Wir veruteilen diese sexistischen und
nationalistischen Kampagnen.

Rasterfahndung war verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 23. Mai 2006

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bewertet
die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
eingeleitete  präventive „Rasterfahndung“ des LKA nach
vermeintlichen islamistischen Terroristen als nicht
vereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung. Der ReferentInnenrat (RefRat,
gesetzlich AstA) sieht hiermit seine Position bestätigt.

2001 wurden an den Berliner Universitäten 3000 Datensätze
von Studenten "gerastert", 660 davon an der Humboldt-
Universität zu Berlin (HU). Gegen diese rassistische
Kriminalisierung anhand von Herkunft und Religion
klagten HU-Studierende mit Unterstützung des ReferentInnenrats.
Das Landesgericht gab den KlägerInnen Recht, da keine
"gegenwärtige Gefahr für den Bestand des Bundes, eines Landes
oder für Leben oder die Freiheit einer Person erkennbar" war.

Gegen das Urteil legte der Berliner Polizeipräsident jedoch
erfolgreich Beschwerde ein: Im April 2002 erklärte das Berliner
Kammergericht die "Rasterfahndung" für zulässig.
Begründet wurde der  Eingriff in die Grundrechte durch das
Argument einer  "Dauergefahr", der durch die "Rasterfahndung"
zu begegnen sei.

Dass der rassistischen Praxis der "Rasterfahndung" durch
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich
gelagerten Parallelverfahren in Nordrhein-Westfalen nun doch
Grenzen gesetzt werden, begrüßt René Held, Referent für
Hochschulpolitik: „Die sogenannte Rasterfahndung hat dumpfe
Panikmache verstärkt und dazu beigetragen, rassistische
Stereotype zu verbreiten. Durch den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns in unserem Protest
bestätigt.“

Der Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Prozessvertreter der Studieren-
den und des RefRats, hofft, dass durch den Beschluss künftig mehr
Sensibilität der Berliner Justiz in Datenschutzfragen erwartet
werden kann: "Mit Blick auf die bestehende polizeigesetzliche
Regelung in Berlin dürfte klar sein, dass Rasterfahndungen wie die
an den Berliner Hochschulen in den Jahren 2001/2002 nicht
wiederholt werden dürfen."

Lech Kaczynski an der Humboldt Universität - "Zum Glück könnt ihr euch nicht fortpflanzen!"

Pressemitteilung vom 9. März 2006

Der polnische Staatspräsident Lech Kaczynski hielt heute im
Audimax der Humboldt-Universität eine Rede unter dem Titel:
"Solidarisches Europa", die vom Walter-Hallstein-Institut für
Europäisches Verfassungsrecht der Juristischen Fakultät der
Humbolt-Universität zu Berlin (HU) organisiert wurde.

Lech Kaczynski äußerte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach
homophob und verbot als Warschauer Bürgermeister Schwulen-
und Lesbenparaden. Diesen Ansichten blieb Kaczynski auch heute
treu und beschimpfte protestierende StudentInnen:

Die Hochschulgruppe mutvilla - LesBiSchwulQueer an der HU
protestierte mit etwa 70 weiteren TeilnehmerInnen gegen
die schwulen- und lesbenfeindlichen Aussagen Kaczynskis.
Zunächst wurde, zum Teil gewalttätig, versucht, die Studierenden
am Zutritt des Veranstaltungssaals zu hindern.
Als ein Studierender dann seine Kritik an Kaczynskis Ansichten
deutlich machte und alle demokratisch gesinnten ZuhörerInnen
aufforderte, den Saal zu verlassen, wurde ihm das Mikrophon
kurzerhand abgedreht.

Kaczysnki indes ließ es sich nicht nehmen, in seiner
anschließenden Rede mittelalterliche Ansichten zu bekräftigen:
Er verlautbarte, dass Homosexuelle keine Kultur hätten und die
Menschheit aussterbe, würde man Schwulen und Lesben weitere
Rechte zugestehen. Den Protestierenden rief er zu:
"Zum Glück könnt ihr euch nicht fortpflanzen!"

Außerdem sagte ein Zuhörer beim Verlassen des Saals zu den
Protestierenden: "Geht doch zurück nach Ausschwitz!"
Eine Anzeige wegen Volksverhetzung wurde zwar erstattet,
er konnte jedoch unerkannt entkommen.

"Die homophoben Äußerungen von Lech Kaczynski zeigen nur, wie
bitter notwendig unser Protest war. Wer von Solidarität in
Europa spricht, darf nicht zur Verletzung elementarster
Grundrechte von Schwulen und Lesben in Polen schweigen,"
kommentiert Malte Göbel, Vertreter der Hochschulgruppe mutvilla.

Der ReferentInnenrat fordert die klare Distanzierung des
Walter-Hallstein-Instituts sowie der Humboldt-Universität
von den beleidigenden Aussagen Kaczynskis.

Studiengebühren ("Rückmeldegebühren") sind verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 16. Februar 2006

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat heute beschlossen,
dass die "Rückmeldegebühren", die seit 1995 in Berlin
erhoben werden, verfassungswidrig sind.
Die Klage einer Studierenden, die bereits vor zehn Jahren
eingereicht wurde, war somit erfolgreich.
Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die
Aufhebung der Semester-Gebühren.

Das Oberverwaltungsgericht befand die "Rückmeldegebühren",
die  verpflichtend für alle Studierenden 50, 13 € pro Semester
betragen und mit Kosten des Verwaltungsaufwandes der
Rückmeldung begründet werden, für nicht verhältnismäßig.

Tatsächlich betragen die Kosten für den Verwaltungsaufwand
ca. 11,42 € - "eine eklatante Abweichung", wie Tobias Roßmann,
Referent für Lehre und Studium des ReferentInnenrates
(RefRat, gesetzlich AstA) betont.

Diese Studiengebühren haben dem Haushalt des Landes Berlin
Mehreinnahmen von ca. 135 Millionen € beschert- und
Studierenden noch zusätzliche Finanzierungsprobleme ihres
Studiums.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gibt nun
der langjährigen Position der Studierendenschaften Recht.

"Wir weisen erneut darauf hin, dass alle Studierenden bei
ihrer Rückmeldung den Zusatz 'unter Vorbehalt der
Rechtmäßigkeit' auf dem Überweisungsformular einfügen sollten,
um eine Rückerstattung fordern zu können", sagt Tobias
Roßmann.

  • geändert:11.12.10, 17:48