Der ReferentInnenrat (RefRat, gesetzlich AstA) der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) solidarisiert sich mit den zentralen Forderungen der streikenden Studierenden der Freien Universität Berlin (FU).
Auf dem gestrigen Plenum des ReferentInnenrates wurde beschlossen, die Forderung der streikenden Studierenden nach Abschaffung des FU-Verwaltungssystems „Campus Managment“ zu unterstützen.
„Das Campus Managment schränkt die Studienfreiheit massiv ein und folgt einer Disziplinierungs- und Saktionierungslogik“, kommentiert Rebecca Brückmann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit im RefRat.
Der RefRat solidarisiert sich darüber hinaus mit den Streikzielen, alle Bachelor-Studierenden zum Master-Studium zuzulassen, Studiengebühren zu verhindern und ein freies, selbstbestimmtes Studium zu erkämpfen.
Der ReferentInnenrat indes plant momentan keine zentralen Protestaktionen: „Wir tragen jedoch Informationen über den Warnstreik der FU und deren Forderungen in die Fachschaften der einzelnen Studiengänge weiter. Möglicherweise entsteht eine Eigendynamik, denn der Unmut über den Bachelor wächst auch an der HU weiter an“, unterstreicht Katrin Lehmbecker, Referentin für Hochschulpolitik im RefRat.
Am Dienstag, den 22. November 2005, stimmte die Humboldt Universität (HU) über eine neue Verfassung ab. Bereits in der letzten Sitzung des Konzils am 15. November stand die besonders in der ProfessorInnenschaft umstrittene Viertelparität für das satzungsgegebende Gremium zur Disposition.
Das Konzil stimmte ohne Aussprache mit 20 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gegen die Viertelparität. Sofort nach dieser Abstimmung verließen viele ProfessorInnen fluchtartig die Sitzung. Michael Plöse, Mitglied der Vefassungskomission und Statusgruppensprecher der Studierenden, trat im Anschluss aus Protest von seinem Amt zurück. Zuvor hatte er in einem Appell an die Konzilsmitglieder gesagt: „Wenn die Viertelparität im Konzil hier und heute an einem professoralen Veto scheitern sollte, wäre dies das deutlichste Signal dafür, dass die Viertelparität längst überfällig ist.“
Auf der heutigen Sitzung, in der die zweite Hälfte der Verfassung abgestimmt und über den Verfassungstext im Ganzen entschieden wurde, fehlten 16 VertreterInnen der ProfessorenInnenschaft ohne Entschuldigung oder Vertretung. Dieses Verhalten zeuge von einer "Mißachtung des höchsten Gremiums" und einem "impertinenten Verhalten der ProfessorenInnenschaft", so Ulfert Oldewurtel, studentisches Mitglied im Konzil und Akademischen Senat.
Der Verfassungsentwurf wurde mit nur 31 Ja-Stimmen, was zugleich das Mindestquorum darstellte, 7 Gegenstimmen aus der Gruppe der Studierenden und einer Enthaltung angenommen.
Ulfert Oldewurtel sagte weiter: „Die ProfessorInnen sind zwar mit wehenden Fahnen zur Abstimmung über die Viertelparität in den Senatssaal eingezogen, aber heute haben wir die denkbar knappste Verabschiedung der Verfassung erlebt, die überhaupt möglich ist!“
Und Franziska Roy, Vertreterin des ReferentInnenrates (gesetzlich AStA) im Konzil und Akademischen Senat kommentierte die Situation: „Nicht das verantwortungs- bewusste Verhalten der Studierenden oder anderer Statusgruppen steht in Frage – die ProfessorInnen sind es, die allzu oft unfähig oder ungewillt sind, sich in die akademische Selbstverwaltung einzubringen, wenn es um mehr als ihre eigenen Belange und Standesprivilegien geht.“
Thilo Sarrazin hat einen Hang zum verbalen Amoklauf: Im Tagesspiegel-Interview vom 21.11. 2005 bewies der für Studierendenbeschimpfung bekannte Finanzsenator erneut eindrucksvoll seine hochschulpolitische Inkompetenz.
Auf den "Studentenberg" angesprochen, der bis 2012 auf die Universitäten zurollen würde, antwortete Sarrazin mit einem Rechenbeispiel für den Geburtenjahrgang 1995, das seiner Meinung nach beweisen würde, wie falsch die Zahlen der KultusministerInnenkonferenz seien.
"Völlig ignoriert wird hier generell, dass der flächendeckende Numerus Clausus (NC) den meisten StudienbewerberInnen den Zutritt zur Universität schon seit Jahren verwehrt", betont Tobias Rossmann, Referent für Lehre und Studium im ReferentInnenrat (gesetzlich AstA) der Humboldt Universität (HU).
Die Lösung für die staatliche Unterfinanzierung der Universitäten und den Ausschluss großer Teile der BewerberInnen sieht Sarrazin jeodch unproblematisch. Er plädiert, im Widerspruch zu seiner Annahme, dass die Studierendenzahlen sich nicht erhöhen würden, für eine zusätzliche Begrenzung der Studierendenzahlen und der Studiendauer, um "international wettbewerbsfähig" zu werden.
Mit bemerkenswerter Ignoranz übergeht Thilo Sarrazin jüngste Gerichtsurteile, in denen bestimmte Bachelor-Abschlüsse, die eingeführt wurden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Studiendauer zu verkürzen, allein als nicht berufsqualifizierend erachtet wurden (vgl. Berichte der ZEIT, FAZ, etc.).
Darüber hinaus inszeniert sich der Finanzsenator als Reglementierer von Lebens- und Studienwegen. Seinem Verständnis nach liegen diese allein in möglichst schneller Verfügbarkeit von 'Humankapital': "Die Massenabfertigung von Studierenden zu wirtschaftskompatiblen Objekten ist aber nicht Sinn und Zweck einer Universität", unterstreicht Rossmann, Referent vom Refrat.
Sarrazin indes bezieht erneut Stellung für eine Umwandlung der Universität in ein Dienstleistungsunternehmen, für dessen Güter bezahlt werden müsse, um sie effizient zu nutzen. Dem Senator scheint jahrelang entgangen zu sein, dass Studierende keine KundInnen, sondern Teil der Universität sind und das Recht auf aktive Mitgestaltung in deren Selbstverwaltung haben: Ihre Teilhabe geht über das Recht der "Abstimmung mit den Füßen" hinaus.
Sarrazins mangelndes Demokratieverständnis wird noch deutlicher, indem er unterstellt, Berlin habe gar keine andere Wahl, als Studiengebühren einzuführen: "Sarrazin stilisiert diese politische Entscheidung - Studiengebühren, Ja oder Nein - als angeblichen Sachzwang und notwendige Reaktion auf die Politik anderer Bundesländer. Er leugnet damit die eigene Verantwortung und Entscheidungsgewalt des Senates", sagt Rebecca Brückmann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit im ReferentInnenrat der HU.
Den traurigen Höhepunkt bildet Sarrazins klare Bekenntnis zum Prinzip: "Studierfähig = Zahlfähig". Neben den NCs fordert er Studiengebühren, um die "Effizienz" der Universitäten zu steigern. Außerdem sollten sich die Universitäten seiner Meinung nach auf "studierfähige Studenten konzentrieren", um genügende Kapazitäten zu haben. Sarrazin plädiert eindeutig für ein undemokratisches und diskriminierendes Hochschulmodell, das StudienbewerberInnen mehrheitlich nach finanziellen Möglichkeiten selektiert, "studierfähig" mit "zahlfähig" gleichsetzt und auf Ausgrenzung zielt. "Konsequent wäre dann, auch die Wiedereinführung des Klassenwahlrechts zu fordern", kommentiert Tobias Rossmann, Referent des RefRats HU.
In der heutigen Sitzung des Konzils wurde über den Entwurf der Verfassungskomission einer neuen Verfassung für die Humboldt Universität (HU) entschieden. Unter anderem schlug der Entwurf eine viertelparitätische Besetzung des Konzils vor und griff somit eine studentische Forderung nach Gleichberechtigung aller universitären Statusgruppen bei grundlegenden Strukturentscheidungen auf.
Dass ausgerechnet für die Gruppe der Studierenden in der geheimen Abstimmung zunächst keine Stimmzettel übrig waren, sollte sich als bezeichnend erweisen. Die Viertelparität für das Konzil scheiterte knapp - an nur drei Stimmen, die den 20 Befürwortenden fehlten (bei 23 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen).
Viertelparität im Konzil hätte bedeutet, dass das Gremium künftig zu gleichen Teilen aus VertreterInnen der ProfessorInnenschaft, wissenschaftlicher MitarbeiterInnen, sonstiger MitarbeiterInnen und der Studierendenschaft bestanden hätte. So wäre eine formelle Gleichberechtigung aller universitären Statusgruppen durch Stimmgleichheit anerkannt worden. Obwohl diese Regelung nur für das Konzil in Kraft getreten wäre, das für gesamtuniversitäre Debatten, Verfassungsgebung und die Besetzung der Hochschulleitung der HU verantwortlich ist, wurde der Vorschlag abgelehnt. Gesetzliche Hindernisse für die Viertelparität im Konzil indes gibt es nicht.
Der Landesgesetzgeber entscheidet noch in dieser Legislaturperiode über eine Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes und somit auch über die generelle Einführung der Viertelparität für universitäre Gremien. "Dass die Viertelparität im Konzil heute nur knapp an einem professoralen Veto gescheitert ist, ist das deutlichste Signal für ihre Überfälligkeit", betonte Michael Plöse, Statusgruppensprecher der Studierenden und Mitglied der Verfassungskomission.
Am Dienstag,den 12.Juli tagte das Konzil der Humboldt Universität (HU).Einziger Tagesordnungspunkt war die 1.Lesung des Entwurfes einer neuen Verfassung für die HU und die Beschlußfassung über die Abschnitte zu Kuratorium, Akademischen Senat, Konzil und Hochschulleitung. Das besondere Interesse der Studierenden lag auf der Entscheidung über die Einführung der Viertelparität im Konzil. Diese Frage hatte im Vorfeld zu kontroversen Diskussion in der Universität geführt. Sogar aus dem laufenden Findungsverfahren für eine neue Präsidentschaft ist das Thema nicht mehr wegzudenken.
Anstatt aber zu beschliessen,wurden unter einer chaotischen Sitzungsleitung fast auschliesslich Kompetenzstreitigkeiten zwischen Akademischen Senat, Kuratorium und der zuständigen Senatsverwaltung ausgetragen.
Nach einer vierstündigen Diskussion gab es in der Konzilsmehrheit im wesentlichen die Einigung, das Frauen nicht zwingend im Kuratorium vertreten sein müssen und der Wissenschaftssenator sein Mitspracherecht nicht im Akademischen Senat ausüben soll. Die Frage der Viertelparität wurde ohne Diskussion auf weitere Lesungen im November vertagt.
Gunnar Zerowsky, studentischer Vertreter im Konzil äusserte sich nach der Sitzung: „Dieses Konzil hat gezeigt,dass insbesondere den ProfessorInnen die Positionierung gegen Frauenquoten und einen PDS-Senator wichtiger ist, als die dringend nötige Reform der demokratischen Mitbestimmung in der Humboldt Universität! Gerade dieses Vorgehen bestärkt uns in der Forderung nach Viertelparität im Konzil.“
Am Dienstag, den 12. Juli 2005 tritt das Konzil der Humboldt Universität (HU) zusammen um über die neue Verfassung zu beraten. In diesem Rahmen wird über die viertelparitätische Zusammensetzung des Konzils entschieden. Die Sitzung findet ab 9:15 Uhr im Senatssaal der HU statt.
Im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) wurden mit der sog. Erprobungsklausel den Universitäten die Möglichkeit gegeben bestimmte Paragraphen des BerlHG durch eigene Regelungen zu ersetzen und sich dadurch vor allem eine andere Leitungsstruktur zu geben. An der HU wurde diese Möglichkeit mit der Verabschiedung der Vorläufigen Verfassung genutzt. Diese wurde evaluiert und zur Einarbeitung der Evaluationsergebnisse eine Verfassungskomission eingesetzt, die unter Leitung des emeritierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Hasso Hofmann nun einen Vorschlag für eine Verfassung vorgelegt hat.
Im Gegensatz zu anderen Universitäten hat die Verfassungskomission in ihrer Vorlage einen eigenen Vorschlag für die Einführung der Viertelparität im Konzil unterbreitet. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Viertelparität im Konzil keine verfassungsrechlichen Bedenken entgegenstehen. Das Konzil wird diesen Vorschlag alternativ zur bisherigen Zusammensetzung abstimmen.
Für die Studierenden und MitarbeiterInnen der HU stellt diese Abstimmung die entscheidende Möglichkeit dar, demokratische Verhältnisse in der Hochschule durchzusetzen. Katrin Lehmbecker, Referentin für Hochschulpolitik: “Auf die Versprechungen des Berliner Senates, in dieser Legislaturperiode noch das Berliner Hochschulgesetz zur novellieren ist kein Verlass. Christian Gaebler hat mit diesem Versprechen auf den Lippen an der TU bereits gegen die Viertelparität gestimmt.“
Gemeinsame Pressemitteilung des AstA der Technischen Universität und des ReferentInnenrates der Humboldt Universität vom 21. Juni 2005
Anderthalb Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht die in Baden-Württemberg erhobenen "Rückmeldegebühren" für verfassungswidrig erklärt hat, wird nun auch in Berlin wieder darüber verhandelt. Nachdem 1996 für alle Studierenden der Berliner Hochschulen eine verpflichtende, "bei Rückmeldung und Immatrikulation" zu zahlende Verwaltungsgebühr von 100 DM eingeführt hatte, hatten ca. 2000 Studiernde dagegen geklagt. In zwei Musterverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) die entsprechende Regelung des Berliner Hochschulgesetzes 1998 bestätigt. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte diese beiden Urteile jedoch Ende 2003 aufgehoben und an das OVG zurückverwiesen.
Zum Auftakt des Wiederaufnahmeverfahrens am Dienstag dieser Woche wurde deutlich, dass jetzt erstmals die Höhe der erhobenen Gebühren einer kritischen Überprüfung unterzogen werden wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass eine Gebühr nur für Zwecke erhoben werden darf, die im Gesetz hinreichend genau benannt sind. Besteht zwischen der Höhe der erhobenen Gebühr und den Kosten des Verwaltungsaktes ein grobes Missverhältnis, so stellt dies einen Verstoß gegen die Finanzverfassung des Bundes dar. In Baden-Württemberg war ermittelt worden, dass die Rückmeldung tatsächlich nicht 100 DM, sondern nur ca. 8,30 DM kostete. Das OVG stellte klar, dass es der ursprünglichen Auffassung der Hochschulen nicht folgen will, die in Berlin erhobene Verwaltungsgebühr sollte alle von der Verwaltung erbrachten Leistungen für die Studierenden abdecken. Aus dem Gesetztestext werde zwar nicht deutlich, ob die Formulierung "bei Rückmeldung und Immatrikulation" eher "aus Anlass" oder "für den Zweck" bedeuten solle. Jedoch sollen jetzt zur Klärung der Frage, ob ein grobes Missverhältnis bei der Gebührenhöhe vorliege, nur die unmittelbaren Kosten des Verwaltungsvorganges der Rückmeldung untersucht werden.
Zu diesem Zweck wird das Gericht jetzt von allen Berliner Hochschulen detailierte Informationen darüber anfordern, welche Arbeitsschritte für die Rückmeldung der Studierenden zu erbringen sind, und welcher Aufwand damit verbunden ist. Die vorsitzende Richterin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kosten, die erheblich über den in Baden-Württemberg ermittelten liegen, "zumindest erklärungsbedürftig" seien. Sollte sich ergeben, dass zwischen den Hochschulen oder bei den Kosten für Rückmeldung einerseits und Immatrikulation andererseits erhebliche Abweichungen bestehen, muss nach Auffassung aller Prozessbeteiligten darüber nachgedacht werden, ob der Gesetzgeber berechtigt war, eine pauschalierte Gebühr zu erheben. Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass die Regelung des Berliner Hochschulgesetzes verfassungswidrig ist, muss es diese dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, der dann über eine Auhebung entscheiden kann. Auch in Brandenburg, dass seit 2001 Rückmeldegebühren erhebt, sind noch Verfahren anhängig.
Als erste Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland wird die Humboldt Universität zu Berlin (HUB) in diesem Jahr über die Möglichkeit der viertelparitätische Besetzung ihres verfassungsgebenden Organs, dem Konzil abstimmen.
Noch in diesem Semester wird sich das Konzil der HUB mit dem Abschlussbericht der Verfassungskommission und dem Entwurf für eine neue Verfassung beschäftigen. Die Verfassungskommission hat zur Frage der Viertelparität zwei alternative Vorschläge gemacht. Über diese wird am 21. Juni das erste Mal im Konzil beraten. Die Entscheidung steht Ende Oktober auf der Tagesordnung.
Im Rahmen der Arbeit der Verfassungskomission an der HUB haben sich die studentischen VertreterInnen nicht mit Änderungsvorschlägen begnügt, sondern legten zu den Beratungen einen eigenen vollständigen Verfassungsentwurf vor. Der Vorsitzende der Verfassungskomission, der emeritierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Hasso Hofmann zeigte sich im Zwischenbericht im Wintersemester 04/05 von dieser Arbeit beeindruckt.
Der Entwurf für eine neue Verfassung enthält nun zwei alternative Varianten, wobei Variante A die Besetzung des Konzils nach bisheriger Praxis und Variante B eine viertelparitätische Besetzung vorsieht. In den Bemerkungen zu Variante B führt die Verfassungskommission aus: „Danach ist das Ziel des Vorschlags, die demokratische Legitimation und Willensbildung der universitären Selbstverwaltung zu stärken. Zugleich würde die Einführung der Viertelparität die Vorreiterrolle der Humboldt Universität als Reformuniversität bundesweit unterstreichen.“
Der ReferentInnenrat der HUB fordert die Mitglieder des Konzils auf, sich dieser politisch wichtigen Entscheidung nicht zu verschliessen und die hochschulpolitische Entwicklung einen weiteren Schritt voranzubringen. Die Entscheidung einer Hochschule für die Viertelparität wäre ein wichtiges Signal, dass nicht nur die Politik zum Handeln zwingt, sondern auch die Beteiligten an der Hochschule stärker an den richtungsweisenden Entscheidungen beteiligt.
In dem Entwurf für eine neue Verfassung haben die studentischen VertreterInnen sich auch für die Aufnahme folgender Punkte stark gemacht, die von der Verfassungskommission übernommen wurden. Dazu gehört eine stärkere Information des Präsidiums über die eigene Arbeit: § 12 Abs. 5 [Aufgaben des Präsidiums] – Das Präsidium erstattet dem Kuratorium und dem Konzil jährlich in schriftlicher Form Rechenschaft.
Auch soll das Engagement von Studierenden als StudiendekanIn gefördert werden:
§ 21 Abs. 4 [Aufgaben des Studiendekans oder der Studiendekanin] – Die Arbeit von Studiendekanen aus der Gruppe der Studierenden wird vergütet und bei der Berechnung der Regelstudienzeit berücksichtigt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Aufgabenumfang und der Größe der Fakultät. Das Nähere ist in einer Ordnung zu regeln.
An der HUB gab es studentische Studiendekane bisher bei den JuristInnen und KulturwissenschaftlerInnen. Studiendekane erhielten zudem ein fachliches Weisungsrecht in Studienangelegenheiten gegenüber der Universitätsbürokratie.
Weiterhin wurde ein umfassender Paragraph gegen Diskriminierung unterschiedlicher Gruppen aufgenommen. Dieser erhält besondere Brisanz nachdem die Berliner Ausländerbehörden seit April 2005 von ausländischen Studierenden einen Einkommensnachweis von 15.600 Euro in einem Zeitraum von 2 Jahren verlangen. Auf wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland wurde dies bereits als Grund angegeben, nicht zum Studium nach Berlin zu kommen.
§ 35 [Diskriminierungsverbot] – Die Universität wirkt Diskriminierungen entgegen und trägt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Abbau bestehender Nachteile insbesondere für die beschäftigten und studierenden Frauen bei. Die Universität trägt den besonderen Bedürfnissen ihrer Mitglieder mit Behinderung Rechnung. Sie berücksichtigt die besonderen Belange ausländischer Mitglieder der Universität.
Auf der Sitzung des Akademischen Senates der Humboldt Universität am Dienstag, den 12. April 2005 hat der Präsident Jürgen Mlynek seinen Wechsel zur Helmholtz-Gemeinschaft und damit sein Ausscheiden aus dem Amt angekündigt, in das er erst vor zwei Monaten gewählt worden war. Keine zwei Stunden vor dieser Nachricht wurden im Akademischen Senat die Hochschulverträge bis zum Jahr 2009 diskutiert und verabschiedet. Mit diesen Hochschulverträgen hat Jürgen Mlynek keinerlei Planungssicherheit für die Universitäten erreicht. Nicht einmal die Anzahl der Studienplätze wurde verbindlich festgeschrieben, sondern können vom Berliner Senat immer wieder verändert werden. Die erst vor kurzem verabschiedeten Strukturpläne können somit jederzeit in Frage gestellt werden. Auf Antrag der Studierenden hat der Akademische Senat versucht die Unsicherheiten des Vertrages an wichtigen Punkten zu konkretisieren. So wurde bei dem Thema Facility Management das erste Mal festgehalten, dass die auszuhandelnden Regelungen nicht die Nutzungsrechte der Universität an den Gebäuden und Liegenschaften einschränken dürfen. Auch bei der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor/Master hat der Akademische Senat Klarheit geschaffen. Nicht alle Studiengänge sollen auf die gestuften Abschlüsse umgestellt werden, wie der Hochschulvertrag dies suggeriert, sondern nur die Fächer, wo dies auch wissenschaftlich sinnvoll zu organisieren ist. Es wird also auch nach 2007 noch Diplom- und Magisterstudiengänge an der Humboldt Universität geben. Erst der Universität schlecht verhandelte Hochschulverträge ohne jegliche Planungssicherheit vorzulegen und sich dann zu verabschieden, ist der konsequente Abschluß der schlechten Amtsführung Jürgen Mlyneks. Seine UnterstützerInnen, die ihn mit den Argumenten der Planungssicherheit und Kontinuität gewählt haben, müssen sich jetzt auch nach ihrer Verantwortung fragen lassen.
Am heutigen Dienstag, den 12. April 2005 hat sich der Akademische Senat (AS) der HU mit zwei wichtigen Themen befasst. Zum einen wurde der Hochschulvertrag mit dem Land Berlin für den Zeitraum von 2006 bis 2009 beschlossen. Zum anderen verweigerte der AS einer Initiative der Studierenden zum Gedenken an den 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus seine Zustimmung.
Im Hochschulvertrag für den Zeitraum 2006-2009 werden zum ersten Mal keine absoluten Studienplätze mehr festgelegt. Diese Zahl soll in Verhandlungen zwischen dem Senat und der Hochschul-Leitung festgelegt werden. Das hat nichts mehr mit Planungssicherheit zu tun, sondern unterwirft die langfristige Planung an den Hochschulen der politischen Willkür.
Der Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er weder klare Erfüllungstatbestände benennt noch klare Sanktionen für Vertragsverletzungen, allenfalls Orientierungspunkte. Diese stehen aber insbesondere unter dem Vorbehalt des Gesetzgebers durch eine Neuregelung des BerlHG auf die Lesart der Verträge einzuwirken. Was das bedeutet liegt auf der Hand: Der Senat kann sowohl die Kriterien als auch deren Erfüllung für sich definieren, notfalls mit Hinweis auf eine gesetzliche Entscheidung. Durch die Nichtfestschreibung harter Zahlen für bestimmte Aufgaben und die Erhöhung des Anteils der nur leistungsbezogen verteilten Mittel haben die Hochschulen keinerlei Vertragssicherheit erlangt, sondern sich noch mehr in die Abhängigkeit vom Senat gestellt.
Die Initiative der Studierenden sah das öffentliche Gedenken der Humboldt Universität als Ausdruck ihrer historischen Verantwortung für die Verbrechen des NS-Regimes vor. Die damalige Friedrich-Wilhelm-Universität war die Eliteuniversität des Nationalsozialistischen Staates. Hier wurde nicht nur die zentrale Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 organisiert. Professoren und Studenten der Universität waren führend an den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs beteiligt. Beispiele bieten unter anderem die Entwicklung des "Generalplan Ost" zur "Ausweitung des deutschen Volkstums zum Ural" und zur "Absenkung der slawischen Bevölkerung um 30 Millionen" an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität.
Ein öffentliches Gedenken in Form einer Kranzniederlegung am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park verweigerte der Akademische Senat. Die HU wird sich auf eine inneruniversitäre Veranstaltung und eine Ausstellung beschränken.
Unter dem Motto "Lernen ist Luxus - Luxus für alle!" werden am Donnerstag, den 3.2. 2005 Studierende der Berliner Universitäten und Fachhochschulen auf die Straße gehen. Um 15 Uhr werden sich die Studierenden auf dem Schlossplatz vor dem Palast der Republik versammeln. Die Demonstration findet zeitgleich mit der Demonstrationen gegen Studiengebühren in Leipzig, Essen, Mannheim und Hamburg statt.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26.1. 2005 steht nun in einigen Bundesländern die Einführung von Studiengebühren unmittelbar bevor. So planen unter anderem Niedersachsen, Bayern, das Saarland, Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen die baldige Erhebung von "Studienentgelten". Diese werden sich nach ersten Schätzungen zwischen 500 bis 2500 Euro bewegen, die Grenze ist nach oben offen.
Die Demonstration macht darauf aufmerksam, dass durch Studiengebühren der Sozialabbau fortgesetzt wird. Diese Maßnahmen im Bildungssektor sind als Teil fortschreitender sozialer Ungleichheit zu begreifen.
"Die geplante Einführung von Studiengebühren verschärft die soziale Ausgrenzung", betont Peter Hartig, Referent für Öffentlichkeitsarbeit. "Dadurch wird Bildung zum Luxusgut für wenige Reiche gemacht. Wir fordern: Luxus für alle!"
Durch Studiengebühren werden Menschen aus sozial schwächer gestellten Familien aus der Universität gedrängt oder schon vom Studieren abgehalten: "Sozialverträgliche Studiengebühren gibt es nicht", unterstreicht Hartig. Die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, die USA oder Australien haben gezeigt, dass deren unterschiedliche Gebührenmodelle alle diesselbe Konsequenz haben: Der ohnehin kleine Anteil Studierender mit sozial schwächerem Hintergrund sinkt weiter ab.
Durch Demonstrationen, Informationsveranstaltungen und kreative Aktionen werden die Studierenden dieser Entwicklung entgegentreten. Luxus für alle statt Eliteuniversität!