Lehre und Studium

Oft angekündigt und jetzt endlich da: Der 4. Prüfungsversuch!

Nach Druck durch Studierende in der Kommission für Lehre und Studium hat sich die HU dazu entschieden, den 4. Prüfungsversuch als Umsetzung von § 30 Abs. 4 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist einzuführen. Das bedeutet, dass ihr ab dem ersten Prüfungsversuch im Wintersemester 2024/25 insgesamt vier Prüfungsversuche habt. Nachzulesen ist das hier

Nun liegt es an den Instituten wie genau sie diese das umsetzen, in der Regel werdet ihr vorher ein Angebot zur Studienfachberatung erhalten. Falls es trotzdem Probleme bei euch mit der Umsetzung geben sollte, dann schreibt uns - wir beraten gerne!

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  • erstellt:30.01.25, 15:59
  • geändert:30.01.25, 15:59