Rechtsberatung

    Hochschul- und Prüfungsrecht

    Die Rechtsberatung für Hochschul- und Prüfungsrecht findet alle zwei Wochen Mittwochs von 16:00 - 18:00 Uhr  im RefRat statt. In der jeweils anderen Woche ist dieselbe Beratung beim AStA der TU, wo ihr auch hingehen könnt. Dort müsst ihr euch unbedingt vorher melden und einen Termin geben lassen. Wir vergeben dort grundsätzlich keine Termine und eine telefonische Beratung ist ebenfalls nicht möglich.

    Zur Beratung solltet ihr alle Unterlagen mitbringen, außerdem hilft es uns wenn ihr euch vorher schon beim Referat für Lehre und Studium gemeldet habt! Dabei geht es vor allem um Vorabklärungen. In einigen Fällen können wir auch selbst umfänglich beraten und der Gang zum Anwalt kann sich dadurch erübrigen oder auf spezielle Fragen fokussiert werden.

    Wenn ihr euch einklagen wollt nutzt zuerst unsere Online Angebote und meldet euch bei weiteren Fragen beim Referat für Lehre und Studium.

    Die nächsten Termine der Rechtsberatung findet ihr auf der Seite des Referats für Lehre und Studium.
    Wir behalten uns vor, Personen, denen aus verschiedenen Gründen eine lange Wartezeit nicht zugemutet werden kann, vorzuziehen.

     


    Themen

    • Prüfungsrecht
    • Auslaufende Studiengänge und der (holperige) Weg zum Abschluss
    • Exmatrikulation
    • Probleme bei Rückmeldung oder Immatrikulation
    • Anerkennung von außeruniversitären Leistungen
    • Hoch- und Einstufungen
    • juristische Durchsetzung des Nachteilsausgleichs
    • Hilfestellung beim Verfassen von Widersprüchen
    • Vertrauensschutz
    • jedes weitere Problem, bei dem ihr nicht weiter wisst


    • geändert:18.09.24, 11:36