Einklagen

    Einklageberatung und Reader

    Um euch trotz hoher NCs zu einem Studienplatz zu verhelfen, bieten wir die sogenannte Einklageberatung an. Das heißt, ihr könnt in unsere Sprechstunde kommen oder uns eine Email schreiben, um euch zu dem Thema beraten zu lassen. Vorher könnt ihr euch noch diese Seite anschauen oder einen Blick in den alten Einklagereader werfen. Wir arbeiten derzeit an der Überarbeitung des Readers, können deswegen aber nicht für die Richtigkeit und Aktualität des derzeitigen Readers garantieren. Einen guten Grundüberblick bietet er aber trotzdem. 

    Erste Fragen (und Antworten!) rund um die Studienplatzklage

    Vielleicht findet ihr hier ja schon eine Antwort auf eure brennendsten Fragen. Diese Antworten sowie der Einklagereader ersetzen auf keinen Fall die Einklageberatung, sondern sollen eine ungefähre Orientierung geben.
     

    1. Wo finde ich detaillierte Informationen?

    In unserem Einklagereader (wird derzeit überarbeitet und ist dementsprechend nicht mehr durchgehend aktuell). Hier ist alles Schritt für Schritt beschrieben. Trotzdem müsst ihr nicht alles alleine machen. Zu unseren Sprechzeiten (siehe oben links) gibt es entweder von uns Informationen oder von einem spezialisierten Anwalt eine kostenlose Rechtsberatung.

    2. Wie schreibe ich eine solche Klage?

    Gar nicht! Wir haben dafür von unserem Anwalt formulierte Vordrucke. Die gibt es aber nicht im Netz, sondern werden von uns in den Sprechstunden ausgegeben.

    3. Brauche ich einen eigenen Anwalt?

    In der Regel kann man das erstinstanzliche Verfahren - und um ein solches geht es hier - ganz gut ohne eigenen Anwalt bestreiten. Solltet Ihr etwas einmal nicht verstehen oder einen juristischen Rat brauchen, steht Euch unser Anwalt alle zwei Woche kostenlos zur Verfügung. Die meisten Fragen können wir aber auch ohne Anwalt beantworten.

    Außerdem kostet ein eigener Anwalt nochmal eine ganze Stange Geld, die sicher sinnvoller angelegt werden kann.

    In manchen Fächern (Medizin, Psychologie) müsst ihr allerdings damit rechnen, dass ihr für ein erfolgreiches Verfahren anwaltliche Vertretung braucht. 

    4. Wie lange dauert solch ein Verfahren?

    Mit einer Entscheidung ist in der Regel Anfang November zu rechnen. In machen Jahren und in manchen Fächern kann es aber auch bis Februar dauern!

    5. Ist es dann nicht zu spät, um ein Studium aufzunehmen?

    Nein. Wer verbietet Euch denn, dass Ihr Euch in die Vorlesungen und Seminare setzt, auch wenn ihr (noch!) keine Studierenden seid?

    Eure Fachschaft und wir helfen euch gerne dabei trotz noch laufendem Verfahren schonmal mit dem Studieren anzufangen. 

    6. Nehme ich anderen den Studienplatz weg?

    Nein. Das Verwaltungsgericht rechnet z.B. mit einer festen Seminargröße. Das ist die Vorgabe der Hochschulrektorenkonferenz. Folglich gibt es wegen Euch keine überfüllten Seminare oder Vorlesungen. Das liegt eher daran, wie die Universität den Studienbetrieb und die Gelder dafür verwaltet. Nähere Informationen gibt es dazu bei uns.

    7. Wissen alle, dass ich mich eingeklagt habe?

    Einzig und allein die externen Anwälte der HU und das Immatrikulationsbüro "wissen", dass Ihr Euch einklagt. Beim Immatrikulationsbüro geschieht dies mittels eines Klebezettels auf Euren Unterlagen, der entfernt wird, sobald Ihr endgültig Euren Studienplatz habt. Eure Professor*nnen, Dozent*nnen bzw. Eure Mitstudierenden wissen davon nichts!

    8. Ich will Grundschulpädagogik studieren. Gibt es da Erfahrungen?

    Ja. Aufgrund der Forderungen der Stadt gegenüber der Universität funktioniert das Einklagen in das Fach Bildung an Grundschulen.

    9. Was ist der Antrag außerhalb der Kapazität?

    Dieser Antrag muss in den meisten Fällen bis zum 30.09. bzw. 31.03 (Eingang bei der Uni) gestellt sein, da sonst eine Klage abgewiesen wird. In Einzelfällen (insbesondere bei Einklagen in einen Master oder Zertifikatsstudium) gelten andere Fristen, kommt deshalb unbedingt frühzeitig in eine Einklageberatung! Dieser Antrag kann bereits im Onlinebewerbungsverfahren gestellt werden und wird dann mit dem Ablehnungschreiben auch abgelehnt. Um das Verfahren für euch möglichst vorteilhaft zu gestalten empfehlen wir euch aber den Antrag nicht mit der Bewerbung zu stellen. Solltet ihr den Antrag nicht im regulären Verfahren gestellt haben, könnt ihr ihn bis zu den Fristen nachträglich einreichen. Kommt dazu in die Sprechstunde. Auch für diesen Antrag haben wir Vordrucke. 

    10. Ich befinde mich bereits im Klageverfahren und will die Klage zurückziehen. Wie mache ich das?

    Gar nicht! Wenn ihr die Klage zurückzieht, werden euch die vollen Kosten des Verfahrens, also auch die Kosten der Gegenseite auferlegt. Das heißt ihr seid mit über 1000 € dabei. Bevor ihr sowas macht, kommt erst bei uns vorbei und lasst euch beraten!

    11. Wo bekomme ich die Vordrucke für die Klagen und alles weitere her?

    Vordrucke gibt es bei uns. Diese sind von unseren Anwält*innen ausgearbeitet. Weiterhin gibt es einen Vordruck vom Verwaltungsgericht Berlin, der auch dort zu bekommen ist.

    12. Muss ich noch etwas wissen?

    Ja, es gibt noch viele weitere Informationen. Lest den Einklagereader und kommt zur Beratung! Das ist wichtig, da wir so das weitere Vorgehen in Eurem Fall individuell besprechen können.

     

    Für alle weiteren Fragen nehmt bitte Kontakt per Email oder während der Sprechzeiten mit uns auf!


    • geändert:08.08.24, 13:39