26.03.2024 Kampfansage an die politische Teilhabe der Berliner Studierenden - 17. BerlHG-Novelle stoppen!
Die Berliner Regierung hat nach ihrer heutigen Senatssitzung die Entscheidung bekräftigt, einen Gesetzentwurf zur 17. BerlHG-Novelle vorzulegen. Dieser unterscheidet sich nicht maßgeblich von der Fassung, die wir gemeinsam mit den anderen Berliner Studierendenvertretungen bereits vor zwei Wochen scharf kritisiert haben (https://www.refrat.de/article/stellungnahme-berlhg-novelle-ordnungsrecht.html). Unsere Stellungnahme reiht sich ein in die Kritik der LKRP (Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen), der LAKOF (Landeskonferenz Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Berliner Hochschulen) sowie der Berliner GEW, die sich in erheblichen Teilen mit der unseren deckt.
Während wir auf die Veröffentlichung des entgültigen Entwurfes warten, erschüttern uns die Aussagen der Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) in der heutigen Landespressekonferenz zutiefst. Unsere Warnungen haben offensichtlich kein Gehör gefunden: Nach wie vor ermöglicht das Gesetzvorhaben des Schwarz-roten Senats die Sanktionierung politischer Aktionen wie Hörsaalbesetzungen mit einer Zwangsexmatrikulation. Der Berliner Senat stattet damit die Hochschulen mit Repressionsmitteln aus, die fundamental studentischen Protest bedrohen - von der Hörsaalbesetzung bis zum Bildungsstreik. Als Interessensvertretung der knapp 40.000 HU Studierenden sind wir nicht bereit uns auf die leeren Versprechungen der Wissenschaftssenatorin zu verlassen, dass das Gesetz ja nicht das Ziel habe sich negativ auf studentischen Protest auszuwirken. Ein Blick ins Gesetz zeigt, dass genau hierfür die Rechtsgrundlage geschaffen wird. In der heutigen Pressekonferenz ist klar geworden, dass der Berliner Senat von seinem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht nennenswert abgewichen ist. Wer demokratische Beteiligung einschränkt sollte auch zum Inhalt der eigenen Gesetzentwürfe stehen.
Wir verweisen ausdrücklich auf unsere umfangreiche Stellungnahme vom 12.03.2024 und die zugehörige Pressemitteilung, in denen wir die weiterhin drängenden Probleme und Gefahren dieses Gesetzentwurfes detailliert herausgearbeitet haben. Pressemitteilung: http://refrat.de/article/stellungnahme-berlhg-novelle-ordnungsrecht.html; Stellungnahme zum Gesetz: http://refrat.de/docs/hopo/LAK_Statement_zur_17_BerlHG_Novelle.pdf
Vordergründig soll das Gesetzvorhaben dem Kampf gegen Antisemitismus dienen. In seiner Gesetzesbegründung bezieht sich der Senat stark auf den gewalttätigen Übergriff auf einen jüdischen Studierenden der Freien Universität. Die Feststellung der Senatorin in ihrer heutigen Pressekonferenz, dass eine solche Gesetzesnovelle diese konkrete Tat weder verhindert, noch zu einer Exmatrikulation des Täters geführt hätte, ist dabei zutiefst entlarvend. Ein weiteres mal wird deutlich, dass es sich bei der Wiedereinführung des Ordnungsrechts um die scheinheilige Symbolpolitik einer Koalition handelt, die sich als schnell und hart durchgreifende Regierung inszenieren will. Wir erwarten vom Gesetzgeber, dieses Vorhaben abzulehnen. Stattdessen hoffen wir, dass das Abgeordnetenhaus Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen tatsächlich ernst nimmt und Maßnahmen in den Vordergrund stellt, die diese ernsthaft und effektiv bekämpfen, ohne studentischen Protest zu bedrohen. Wir erwarten weiter, dass das Abgeordnetenhaus der Großen Koalition nicht in ihrer schädlichen Argumentation auf den Leim geht, dass demokratische Kultur an Universitäten und Betroffenenschutz sich ausschließen würden. Denn wir wissen, dass Sie sich im Gegenteil fundamental bedingen.
Das Vertrauen der Berliner Studierendenschaften in diesen Berliner Senat ist damit schwer beschädigt. Wir erwarten vom Abgeordnetenhaus, die grundlegende Kritik der Studierenden ernst zu nehmen und die Wiedereinführung des Ordnungsrechts zu stoppen.