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    Dr. Rosemarie Will, emeritierte Universitätsprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin, geht in ihrem Gutachten jenen gleichemaßen rechtsdogmatischen wie politischen brisanten Fragen rund ums Politische Mandat der Verfassten Studierendenschaft nach.

    - Ist die Verfasste Studierendenschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft grundrechtsfähig, und damit vor dem Bundesverfassungsgericht beschwerdebefugt?
    - Kann sich die Studierendenschaft bei der Ausübung ihres Politischen Mandats auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berufen?
    - Wie weit reicht das über § 18 BerlHG vom Gesetzgeber übertragene Politische Mandat der Studierendenschaften?

    Das Gutachten hier


    weitere Texte zum Politischen Mandat:

    ,,Das Schweigen der Lämmer - Die Prozesse um das allgemeinpolitische Mandat´´ von Verena Grundmann, erschienen im das freischüßler Heft 1/2000

    ,,Von Maulkörben und Kritik - zur Denunziation der Meinungsfreiheit am Beispiel des Politischen Mandats´´ von Hans Gabriele, erschienen in der Forum Recht Heft 1/2003

    ,,Was dürfen die Studierenden? Über das Politische Mandat und den deutschen Irrationalismus´´ von Prof. Helmut Ridder, erschienen im das freischüßler Heft 1/2004

    Ein relativ neuer Beschluss des OVG Lüneburg vom 24. 02. 2015 bezieht sich zwar immer noch auf die hergebrachte Rechtsprechung zum Allgemeinpolitischen Mandat. Die Spielräume und Grenzen der Verfassten Studierendenschaft scheinen danach aber weiter zu werden. 

    • geändert:30.04.15, 13:00