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PM Verfassungsbeschwerde BerlHG

Wir möchten hier eine Pressemitteilung der Studierendengruppe im Akademischen Senat zur Verfassungsbeschwerde der HU gegen das Berliner Hochschulgesetz veröffentlichen. Hintergrund ist die im BerlHG vorgesehene Verbesserung der Situation von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen durch Entfristungen, gegen die die HU nun rechtlich vorgehen will:

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Am vergangenen Donnerstag hat Sabine Kunst, zu dem Zeitpunkt noch Präsidentin der HU, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Hochschulgesetz im Namen der HU eingereicht. Hierzu erklärt Bengt Rüstemeier, Sprecher der Studierendengruppe im Akademischen Senat:


"Es hat uns sehr verärgert, als Sabine Kunst an ihrem vorletzten Amtstag als Präsidentin der HU - allem Anschein nach völlig im Alleingang - eine Verfassungsbeschwerde im Namen derjenigen Universität eingereicht hat, die sie in Zukunft nie wieder vertreten wird. Dies ist völlig ohne Absprache mit den zuständigen Gremien passiert - und das, obwohl wir zu der Frage nach dem § 110 BerlHG eigens eine Arbeitsgruppe des Akademischen Senates eingerichtet hatten. Zu diesem eiligen Vorgehen hat obendrein keine Dringlichkeit bestanden: Weil es sich um eine Jahresfrist handelt, hätte die HU noch bis September 2022 Zeit gehabt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Wir werden in der kommenden Sitzung des Akademischen Senates aber auch klären müssen, inwieweit die übrigen Mitglieder der Universitätsleitung in das Vorhaben involviert waren, und wie sie sich dazu verhalten haben. Es bleibt zudem zu klären, warum die Öffentlichkeit über die Verfassungsbeschwerde früher informiert worden ist, als die demokratisch gewählten Mitglieder des Akademischen Senates. Hierzu müssen die Präsidiumsmitglieder Rechenschaft ablegen.

Unsere Erwartung an die Universitätsleitung und den kommissarischen Präsidenten ist, die Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen, damit in den akademischen Gremien eine Klärung erzielt werden kann. Da es sich um eine Jahresfrist handelt, bleibt gegebenenfalls genügend Zeit, eine neue Verfassungsbeschwede einzureichen, die im Interesse der Mehrheit der Mitglieder der Universität ist. Diese könnte beispielsweise den Mangel an demokratischem Mitbestimmungsrecht der nicht-professoralen Gruppen in der Gremienzusammensetzung angreifen."

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  • erstellt:05.01.22, 11:04
  • geändert:05.01.22, 11:05