Weniger Platz für Härtefälle an der HU HU-Präsidium setzt repressive neue Satzung gegen das Votum des Akademischen Senats durch
Pressemitteilung vom 14. Juni 2011
In der heutigen Sitzung des Akademischen Senates wurde die Zugangs- und
Zulassungssatzung behandelt, welche den Zugang zum Studium regelt. Während
in einige Studiengängen das Zulassungsverfahren schon nach der alten
Ordnung läuft, wollte das Präsidium der HU heute noch schnell eine neue
Ordnung verabschieden, die bereits ab morgen gelten soll. Dieser
Sachverhalt ließe laut Präsidium eine Ablehnung der aus Studierendensicht
problematischen Satzung nicht zu.
Studium für strukturell benachteiligte Menschen vereinfachen soll.
Darunter zählen u.a. Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit,
Studienbewerber ohne Abitur (§11) oder ausländische Studierende. Bisher
waren diese Quoten mit insgesamt 27% an der oberen Grenze des BerlHZG.
Imke Brümmer (stud. Mitglied des Akademischen Senats): „Wir waren auf
diese Quoten immer sehr stolz, da wir den gesetzlichen Rahmen fast
ausschöpften und selten ein „Engpass“ entstand.“ Sollten Plätze in den
Vorabquoten unbesetzt bleiben, werden diese im normalen Vergabeverfahren
vergeben, so dass keine Leerkapazitäten entstehen.
Doch dieser wird nun mehr als wahrscheinlich. Die Quoten z.B. für
behinderte oder chronisch kranke Menschen fallen von 5% auf nur noch 2% .
Das bedeutet für die meisten Studiengänge, dass nur noch ein Platz, statt
bisher zwei oder gar drei für diese Gruppe vorgehalten wird. Gibt es
mehrere Bewerber_innen, entscheidet die z.B. Schwere der Behinderung.“ Ein
Härtefall bleibt ein Härtefall, auch wenn es jemand anderen ebenfalls
schwer getroffen hat. “ sagt Sascha Watermann, Referent für Lehre und
Studium beim Referent_innenRat. Der Härtefall ist die einzige Möglichkeit
einen indiviuellen Nachteilsausgleich zu ermöglichen. „Jemand mit
Multipler Sklerose kann nicht auf sein Studium warten, weil jemand anderes
erblindet und umgekehrt! Wir wollen keinen Wettbewerb der Gebrechen!“ so
Watermann weiter.
Aber auch die anderen Vorabquoten werden gekürzt. So z.B. die Quoten für
Studienbewerber_innen ohne Abitur nach §11. Hier geht es von 8% auf nur
noch 5% herunter. Erst kürzlich hatte der Berliner Senat durch das neue
BerlHG den Kreis der Berechtigten erheblich erweitert, um Hürden
abzubauen. „Die HU unterläuft hier die Bestrebungen des Senates
eindeutig.“, so Imke Brümmer.
Ob die Satzung nun ordnungsgemäß in Kraft treten kann, muss allerdings
noch geklärt werden. Nachdem die Statusgruppe der Studierenden ein Veto
vor der Abstimmung im Akademischen Senat angekündigt hatte, wurde die
Abstimmung zunächst massiv hinausgezögert um die Studierenden noch zur
Zustimmung zu bewegen. Ein geschlossenes Veto einer Statusgruppe
verschiebt laut Geschäftsordnung des AS die Entscheidung und setzt einen
Vermittlungsausschuss ein.
Nachdem auch massives Einwirken auf die Vertreter_innen der Studierenden
keine Wirkung zeigte und sich das Veto auch durch abenteuerliche
Auslegungen des Vorsitzenden, Präsident Olbertz, nicht wegdefinieren ließ,
wurde solange von verschiedenen Seiten auf die Studierenden eingeredet,
bis ein Vertreter am Ende erklärte, zwar bei seiner Ablehnung zu bleiben,
aber nicht mehr Teil des Vetos zu sein. „Diese massive Beeinflussung durch
die Leitung der Universität und Teile des AS zeigt wieder, wie wenig die
Belange der Studierenden ernst genommen werden“, erklärt Gerrit Aust,
Referent für Hochschulpolitik im RefRat. „Auch teilen wir die Auffassung
der Unileitung, dass das Veto nicht zu Stande gekommen sei, nicht.
Entscheidend laut Geschäftsordnung ist allein das Abstimmungsverhalten,
nicht irgendwelche Erklärungen. Leider lässt uns die Unileitung durch ihr
Gemauschel jetzt keine andere Wahl, als juristische Schritte zu prüfen“,
so Aust weiter.