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BerlHG-Novelle: Zöllner in die Zwangsberatung – der Senator schreibt bei sich selbst ab

Pressemitteilung vom 19. Januar 2011

Die Hochschulen in Berlin warten seit Jahren auf die Novellierung des
Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Im Sommer 2010 wurde dann endlich ein
Entwurf veröffentlicht, zu dem verschiedene hochschulpolitische
Akteur_innen Stellung nehmen sollten, unter anderem die
Landesastenkonferenz Berlin. Auch das Studierendenparlament der HU legte
einige Eckpunkte dar.

Seit Anfang Januar liegt den Berliner Studierendenvertretungen ein neuer,
überarbeiteter Entwurf vor, in den laut Senatsverwaltung die eingegangenen
Anmerkungen eingeflossen sind.
Der RefRat HU fragt sich, welche Anmerkungen das sein sollen. „Auf den
ersten und auch zweiten Blick drängt sich der Verdacht auf, dass Zöllner
einfach seinen alten Entwurf abgeschrieben hat“, sagt Imke Brümmer,
Referentin für Lehre und Studium im RefRat HU. Die wenigen Änderungen, die
vorgenommen wurden, sind aus studentischer Sicht nicht ausreichend.

Die Hauptkritikpunkte am ersten Entwurf wurden nicht angegangen. So wurde
weder die gesetzliche Festschreibung der Zwangsberatung und
-exmatrikulation gestrichen, noch das Demokratiedefizit an den Hochschulen
angegangen. „Wir haben Zöllner wiederholt auf den dringenden
Änderungsbedarf in seinem Entwurf hingewiesen, aber er ignoriert die
Belange der größten vom BerlHG betroffenen Gruppe geflissentlich“, erklärt
Gerrit Aust, Referent für Hochschulpolitik. „Die von ihm beabsichtigten
Änderungen benachteiligen Studierende noch mehr als der zur Zeit gültige
Gesetzestext.“

Dort, wo im Vergleich zum vorherigen Entwurf Änderungen vorgenommen
wurden, waren sie marginal, wie zum Beispiel die Neuregelung zum
Hochschulzugang ohne Abitur. „Hier wurde nur ein Repressionsmechanismus,
nämlich eine Prüfung, gegen einen neuen, eine Zwangsberatung,
ausgetauscht. Der Senator hat erneut verpasst, eine echte soziale Öffnung
der Hochschulen voranzutreiben“, so Imke Brümmer weiter.

„Der RefRat sieht die in den vorherigen Beratungen dem Senator auferlegten
Auflagen als nicht erfüllt an. Wäre Zöllner Student an einer Berliner
Hochschule, müsste er zwangsexmatrikuliert werden“, sagt Gerrit Aust.
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  • erstellt:11.02.11, 12:33
  • geändert:11.02.11, 12:33