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Pressemitteilung – Studierendenvertreter:innen fordern demokratische Strukturen in der Berlin University Alliance (BUA)

Kooperationsplattform der Berlin University Alliance (BUA) als Körperschaft öffentlichen Rechtes erklärt Bengt Rüstemeier, studentisches Mitglied des AS:

„Trotz der kritischen Stellungnahmen der Akademischen Senate der Freien und der Humboldt- Universität wurden im neuen Gesetzentwurf kaum Änderungen vorgenommen. So ist weiterhin vorgesehen, dass die Collaboration Platform allein vom BUA-Vorstand geleitet wird. Es ist auch nicht gewährleistet, dass die Akademischen Senate der Partnereinrichtungen einen realen Einfluss auf ihre Tochtergesellschaft ausüben können. Daher ist zu befürchten, dass die akademischen Gremien der Hochschulen Entscheidungen der vier Präsident:innen dann nur noch abnicken dürfen.“

Aus dem Anlass des parlamentarischen Verfahrens zum Errichtungsgesetz der Kooperationsplattform der Berlin University Alliance (BUA) als Körperschaft öffentlichen Rechtes erklärt Bengt Rüstemeier, studentisches Mitglied des AS:


„Trotz der kritischen Stellungnahmen der Akademischen Senate der Freien und der Humboldt- Universität wurden im neuen Gesetzentwurf kaum Änderungen vorgenommen. So ist weiterhin vorgesehen, dass die Collaboration Platform allein vom BUA-Vorstand geleitet wird. Es ist auch nicht gewährleistet, dass die Akademischen Senate der Partnereinrichtungen einen realen Einfluss auf ihre Tochtergesellschaft ausüben können. Daher ist zu befürchten, dass die akademischen Gremien der Hochschulen Entscheidungen der vier Präsident:innen dann nur noch abnicken dürfen.

Als Vertretung der Studierenden im AS fordern wir, dass die Akademischen Senate von Beginn an in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden werden. Gerade Entscheidungen, die die Strukturplanung der Hochschulen oder die Setzung von Forschungsschwerpunkten betreffen oder die sich auf die Haushalte der Hochschulen auswirken, müssen mit den Akademischen Senaten abgestimmt werden.

Der Wissenschaftliche Rat muss dabei ein Entscheidungsgremium sein und den Vorstand der Collaboration Platform effektiv kontrollieren können. Dazu muss er mit den je vier Statusgruppen in den Akademischen Senaten und dem Fakultätsrat der Charité verzahnt sein. Das heißt auch und vor allem, dass er viertelparitätisch zusammengesetzt sein muss. Diesen Forderungen der Studierenden hat sich der Akademische Senat der HU nach einer schwierigen Sondersitzung am 11.8.2020 einstimmig angeschlossen.“

Als größter Dissenspunkt in dieser Debatte erwies sich die rechtliche Eigenständigkeit der Plattform als zentrale Geschäftsstelle der BUA. Bafta Sarbo, Studierendenvertreterin im AS, erläutert: „Besser wäre es, dass die Collaboration Platform als gemeinsame Einrichtung der Partnerinnen zu errichten, ohne ihr eine juristische Selbständigkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Wir möchten auch klarstellen, dass sich der Akademischen Senat für eine gemeinsame Plattform ausgesprochen hat, aber eben nicht die Rechtsform KöR begrüßt hat.“

Das Vorhaben, die Plattform als KöR zu errichten, ist Folge des Exzellenz-Verbundantrags der HU, FU, TU und Charité. Aus Sicht der Studierendenvertreter:innen handelt es sich dabei um ein reines Prestigeprojekt der Hochschulleitungen. Die Exzellenzinitiative lehnen die Studierendenvertreter:innen witerhin ab – die finanziellen Mittel wären bei der Grundfinanzierung der Hochschulen besser aufgehoben.

Für Rückfragen:
Bengt Rüstemeier, Mitglied des Akademischen Senates der HU 

ruestemb@hu-berlin.de

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  • erstellt:16.08.20, 17:55
  • geändert:19.11.20, 07:20